Nach Stellungnahme von Kreis und Gemeinde bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet

Extremwettersituationen fordern besondere Aufmerksamkeit bei der Freilandhaltung

Der Vorfall in der Woeste am 13.02.2021, bei dem zwei Wasserbüffel ertrunken sind und einen Tag später eine weiterer Verlust zu beklagen war, wirft einige Fragen auf. Wie aus dem Soester Anzeiger zu entnehmen war, haben bereits einige Landwirte aus der Region berechtigte Fragen im Zusammenhang mit der Haltung gestellt.

Der Hinweis des Bürgermeisters, so er in der Lokalpresse richtig zitiert wurde, dass die Wasserbüffel in der Woeste „wie Wildtiere gehalten werden“, zeugt, davon, dass das Auftreten der Gemeinde als Tierhalter stark hinterfragt werden muss. Das TVT-Merkblatt Nr. 102 zur „Artgemäßen Haltung von Wasserbüffeln“ weißt in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es Haustiere sind und daher alle Aspekte der landwirtschaftlichen Tierhaltung Beachtung finden müssen.

Die Haltung der Wasserbüffel in der Woeste ist aus naturschutzfachlicher Sicht sicher zu begrüßen und stellt eine extensive Form der Haltung dar. Jedoch unterliegt auch diese Form der Haltung allen gesetzlichen Anforderungen zur Haltung von Rindern (Bovidae). Dazu zählen, wie Seitens des Veterinäramtes angeführt wurde, die jährliche Blutuntersuchung nach der BHV-1-Verordnung, wie auch die Kennzeichnungspflicht mit Ohrmarken laut Viehverkehrsordnung (ViehVerkV). Dies ist wohl auch ordnungsgemäß erfolgt und auch die Haltungsform ist für Wasserbüffel grundsätzlich tauglich.

Die Vorgaben aus dem Tierschutzgesetz, wie z.B. der § 2 TierSchG und die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (u.a. § 4 TierSchNutztV) fordern neben der fachlichen Qualifikation auch eine adäquate Versorgung. Dies schließt dann eben auch Extremwettersituationen mit ein. Die Warnungen vor Dauerfrost in besagtem Zeitraum lassen den Schluss zu, dass die Halter nicht vom Wetter überrascht wurden. Der Hinweis, dass die Haltungsbedingungen in den vergangenen Wintern unproblematische waren, verwundert nicht, da wesentlich weniger Frost und meist gar kein Schnee vorzufinden war und die Betreuung der Tiere in diesem Zeitraum durch Mitarbeiter der Saline erfolgte.

Da Wasserbüffel zwar zur Familie der Bovidae gehören, aber der Gattung und Art nach den Büffeln (Bubalus) zuzuordnen sind, sind deren Bedarf und Bedürfnisse nicht eins zu eins denen der Art Hausrind (Bos taurus) gleichzusetzen. Die Thermoregulation im tiefen Temperaturbereich ist bei Wasserbüffeln nicht so hervorragend wie bei Hausrindern und auch der Tränkewasserbedarf übersteigt den anderen Rinderarten deutlich.

Für die Haltung der Wasserbüffel in der Woeste müssen die gleichen Maßstäbe wie für jede*n Landwirt*innen angesetzt werden, der/die Tiere hält. Alle Belange des Tierschutzes und Tierwohls müssen oberste Priorität haben!

Folgende Fragen müssen geklärt werden, um solche Vorfälle zukünftig vermeiden zu können:

  • Wer tritt nach ViehVerkV als Tierhalter*in auf?
  • Welche Art der Tränke (Art, Dimensionierung, Anzahl, ggf. Durchflussrate) wurde zum Zeitpunkt des Unfalls vorgehalten? Kann mit dieser Form der Tränke auch unter Dauerfrostbedingungen sichergestellt werden, dass alle Wasserbüffel in ausreichender Form (mind. 30 l/Tag) zu sich nehmen konnten?
  • Wurde sichergestellt, dass alle Wasserbüffel am Tag des Unfalls ausreichend Zugang zu Tränkewasser hatten? Wie wurde das sichergestellt?
  • Welche Form des Witterungsschutzes stand den Wasserbüffel zur Verfügung (Art, Dimensionierung, Anzahl) und war dieser frei zugänglich?
  • Bestand zum Zeitpunkt des Unfalls die Möglichkeit, die Wasserbüffeln in einem geschützten Bereich fern der Eisflächen einzuzäunen?
  • Warum hatten die Wasserbüffel zum Zeitpunkt des Unfalls Zugang zur freien Wasserfläche, wenn bekannt war, dass sie auf der Suche nach Wasser ggf. auf vereiste Wasserflächen laufen könnten.
  • Wie genau wurde der dritte, offensichtlich kranke Wasserbüffel  untergebracht und versorgt? Litt das Tier unter Hypothermie? War das Tier exsikkotisch? Welche Diagnose wurde durch den Tierarzt gestellt? Wurde das Tier eingeschläfert?
  • Wie sieht die nach §4 TierSchNutztV geforderte geeignete Haltungseinrichtung aus, um kranke oder verletzte Tiere abzusondern und dennoch stressfrei in der Nähe der Herde zu halten?
  • Wurde die Herde nach dem Vorfall in ein geschütztes Areal verbracht?
  • Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass solche Vorfälle nicht mehr passieren?
  • Welche Personen sind für die Versorgung der Wasserbüffel verantwortlich?
  • Welche fachlichen Qualifikationen weisen die Personen genau vor, die mit dem Umgang, Pflege und Unterbringung der Tiere betraut sind?

Hierzu sollte sich die Gemeinde Bad Sassendorf als Besitzer erklären, weil nur so bestehende Zweifel auszuräumen sind.