Gerade in der Soester Börde schmerzt der Verlust von Ackerland besonders. Mit Blick auf den Ressourcen- und Klimaschutz wird darüber hinaus die Flächenversiegelung im Rahmen der Ausweisung von neuen Baugebieten stets kritisch beäugt.

Ausgleichsmaßnahmen sollen zumindest den Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere kompensieren und die Biodiversität positiv beeinflussen. Dazu werden in der Bauleitplanung Maßnahmen festgesetzt, die mit umgesetzt werden müssen. Ob diese Pflicht auf die Eigentümer übertragen wird oder ob die Kommune selbst die Ausgleichsmaßnahmen umsetzt, kann sie selbst entscheiden.

In Bad Sassendorf zeigte sich schon des Öfteren, dass die Überlassung von Flächen z.B. mit der Auflage, diese entsprechend zu bepflanzen und zu pflegen, meist nur in einer Nutzung der Fläche als Erweiterung der eigenen Gartenfläche endete. Mühsam musste die Gemeinde dann im Nachgang den ursprünglich geplanten Zustand der Fläche durchsetzen.

Der neueste Fall ist das Neubaugebiet Landerpfad, wo größerer Grundstücke mit entsprechenden Auflagen verkauft wurden. In nördlicher Richtung sollten je Grundstück 150-190 m² Fläche mit heimischen, laubabwerfenden Gehölzen und Bäumen bepflanzt werden und damit auch einen fließenden Übergang zur angrenzenden Ackerfläche herstellen.

Die Häuser sind alle fertiggestellt, die Gärten auch. Die Luftbilder zeigen aber, dass von der festgesetzten Pflanzung auf fast allen Flächen nichts zu erkennen ist. Im Gegenteil: Untersagte Versiegelung und eine Überführung in Rasenfläche sind an der Tagesordnung. Die Flächen wurden einfach einverleibt. Es scheint so, dass die Festlegungen im Bebauungsplan nicht umgesetzt worden sind.

Da die zusätzliche Fläche aufgrund der Festlegungen verbilligt verkauft wurden, bekommt die Sache neben der ökologischen Komponente auch noch finanziell einen faden Beigeschmack. Vor allem wenn die Gemeinde nur begrenztes Interesse zeigt, die Vereinbarungen durchzusetzen. Wir bleiben dran.