Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte am 17.11.2021 im Bauausschuss den Antrag „Klare Absage an Schotter-/Steingärten bei Neubauten“ ein. Den konnten wir als SPD-Fraktion mittragen, denn besonders die Schottergärten sind auch für uns ein ökologisches Ärgernis. Dass dieser Antrag die seit kurzem gängige Praxis der Verwaltung unterstreicht, diese Art der Gartengestaltung im baurechtlichen Genehmigungsverfahren zu verbieten, finden wir auch ganz in Ordnung.
Das Problem sind natürlich die bestehenden „Gärten“ dieser Art in unserer Gemeinde. Das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen steht einer Verpflichtung, diesen aus unserer Sicht unschönen Zustand durch den Verursacher zu beseitigen, entgegen. Gleichwohl meinen wir, dass wir versuchen sollten, die Gartenbesitzer umzustimmen. Wir glauben, dass die Motivation dieser Leute auch oft gar nicht so gering ist, denn viele werden bemerkt haben, dass es mit der Auslegung einer Plane und Zuschüttung mit Kies nicht getan ist: Das Problem tritt nach einiger Zeit in Form von Wildwuchs, den man eigentlich verhindern wollte, wieder auf.
Also stellten wir den Antrag, zusätzlich den Passus in den Beschlussvorschlag aufzunehmen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die Eigentümer von bestehenden Schottergärten zum Rückbau bzw. Renaturierung zu veranlassen, so z.B. in Form von gezielten Ansprachen bis zur Gewährung einer Prämie ähnlich der Regelung wie bei unserem Fassadenwettbewerb.“
Unser Antrag wurde einstimmig angenommen. In der Berichterstattung der einzig verbliebenen Lokalpresse wurde diese Erweiterung des Beschlussvorschlages jedoch mal wieder nicht erwähnt, sondern lediglich der Bürgermeister zitiert, dass „es bei bestehenden Anlagen wegen Bestandsschutzes keine Handhabe gebe. Besser sei es, die Bürger positiv zu motivieren, keine Schottergärten anzulegen“.
Zusammenfassend gibt es also drei aus unserer Sicht sehr begrüssenswerte Ergebnisse aus der Sitzung:
- Verbot von Schotter- und Steingärten bei neuen baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- Aufklärung und positive Motivation der Bürger, keine Schottergärten anzulegen
- Förderung des Rückbaus bestehender Schotter- und Steingärten