
Die Entlastung von Familien hat der SPD-Ortsverein im Blick. Gerade die 2. Vorsitzende Claudia Frerich engagiert sich stark im Bereich Familie, Bildung und Soziales. Ihr ist es ein großes Anliegen, dass Familien, die einer wesentlichen Belastung in der Corona-Pandemie ausgesetzt sind, durch die Aussetzung von Elternbeiträgen zumindest finanziell entlastet werden. Sie brachte daher Anfang Mai einen entsprechenden Antrag im politischen Raum ein, mit dem die SPD eine Vorreiterrolle in dieser Sache übernimmt. Der Antrag zielt auch auf die Entlastung in der Zukunft, solange durch die Corona-Pandemie entsprechende Einschränkungen gegeben sind und lautet wie folgt:
Bereits für die vergangenen Monate – bis einschließlich März 2021 – wurde die Aussetzung der hälftigen Beiträge für die OGS, sowie für die Früh- und Übermittagsbetreuung beschlossen. Auch im Monat April 2021 war der Betreuungsumfang durch Distanz- und Wechselunterricht eingeschränkt. Die Landesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Erlass bzw. einer Erstattung durchringen (Anm. der Redaktion: Sachstand zur Antragstellung, der Beschluss liegt inzwischen vor). Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen.
Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert. Aus diesem Grund beantragt die SPD Bad Sassendorf die Rückerstattung des hälftigen Beitrags für den Monat April 2021, sowie die Aussetzung des hälftigen Beitrags für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betreuungsumfang. Unter dem Vorbehalt einer hälftigen Beteiligung des Landes sollten die Beiträge vollständig ausgesetzt werden. Die SPD Bad Sassendorf stellt folgenden Antrag:
- Der Gemeinderat beschließt, für den Monat April 2021 die hälftigen Elternbeiträge für den Besuch der OGS bzw. Früh- und Übermittagsbetreuung rückwirkend zu erstatten.
2. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die Elternbeiträge für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gemäß der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Gemeinderates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereit zu stellen.
Gute Ideen dringend gesucht?! Nach dem SPD-Impuls auf dauerhafte Einrichtung eines Waldkindergartens, hat der SPD-Ortsverein mit der Initiierung des Antrags auf Aussetzung der Elternbeiträge ein weiteres Mal die Familien in Bad Sassendorf in den Fokus genommen. Beide Vorschläge, so scheint es, kamen im politischen Raum sehr gut an. Schon jeweils kurz nach der Antragstellung bei der Verwaltung wurden seitens politischer Mitbewerber die SPD-Initiativen aufgegriffen. Wir freuen und sehr, dass die Qualität unserer Ideen auch von den anderen Ratsparteien erkannt wird… aber entwickelt doch auch mal etwas eigenes 😉