Der Ortsverein der SPD ist umgezogen in das ehemalige Büro der Polizei in der Bahnhofstraße 28 a. Hintergrund war die Bitte des Eigentümers, den größeren Raum des bisherigen Büros in der Wasserstraße für die Erweiterung des benachbarten Pflegedienstes frei zu machen. Das war für den Ortsverein vollkommen in Ordnung.

Da das neue SPD-Büro ziemlich weit von der Bahnhofstraße entfernt liegt, wollte der Ortsverein einen Schaukasten an der Begrenzungsmauer zur Straße anbringen. Der Eigentümer war einverstanden – nicht jedoch die Verwaltung und der Bürgermeister. So kam es zur Diskussion im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss am 24.03.2022:
Die Argumentation der SPD-Fraktion war schlüssig. Es gibt eine Satzung über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes für den Bereich des Ortskerns, auch „Gestaltungssatzung“ genannt. Da steht drin, wie so genannte „Werbeanlagen“ aussehen dürfen (§ 9). Da steht auch drin, dass Werbeanlagen ausnahmsweise ohne Verbindung mit der straßenseitigen Gebäudefassade zugelassen werden, wenn das Gebäude 5,0 m und mehr von der Straßengrenze zurückgesetzt ist, die Werbeanlage nicht größer als 1,0 m² und mit der Grundstückseinfriedung verbunden ist. An diese Vorgaben wollte sich die SPD halten. Hier sollte auch keine Abweichung von der Satzung erfolgen, die einen Antrag von den Vorschriften dieser Satzung (§ 10) erfordert hätte.
Warum dann überhaupt eine Abstimmung im Ausschuss erfolgen sollte, erschloss sich dem Sprecher der SPD-Fraktion in dieser Sache, Uwe Sommer, überhaupt nicht. Er käme auch nicht auf den Gedanken, vor der Benutzung eines Radweges mit seinem Fahrrad einen Antrag zu stellen, ob er das denn auch dürfe! Das war der Auftakt für eine emotionale Debatte, wie denn das Ortsbild gestaltet werden solle und wie nicht. Alles gut und schön, Uwe Sommer musste jedenfalls mehrfach auf die geltende Rechtslage hinweisen, was denn schließlich in einen Gedanken des Bürgermeisters einfloss, über eine Änderung der Satzung nachzudenken. Und das muss man sich mal vorstellen: Jemand bewegt sich im geltenden Rechtsrahmen, aber wenn es den „Herrschenden“ nicht gefällt, ändert man eben die Satzung. Gut, dass der Bürgermeister selbst noch die Kurve kratzte und diesen Gedanken nicht weiter verfolgte. Er sprach dann von unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Na ja! Die Abstimmung verlief letztendlich deutlich zugunsten des Schaukastens, zumal auch zwei Mitglieder der CDU-Fraktion sich nicht gegen eine solche Verweigerung – und damit nach unserer Auffassung für eine Verbiegung des geltenden Rechts – stellen wollten und sich enthielten.