Im Juni 2022 hat die SPD Fraktion einen Antrag zur Prüfung der Gründung einer kreisweiten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gestellt.

In der Dezembersitzung des Haupt- und Finanzausschusssitzung das Thema erneut in der Tagesordnung.

Als Gäste referierten der Geschäftsführer der KWS Herr Schwendrat und für den Kreis Soest Frau Constant.

In dieser Sitzung wurde jedoch deutlich, dass bei den jetzigen Rahmenbedingungen (Baukosten, Zinsentwicklung, unsichere Förderungen) die Gründung einer weiteren WBGS derzeit nicht die Lösung für das Schaffen bezahlbaren Wohnraums ist.

In der Fraktion waren uns daraufhin drei Dinge wichtig:

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein priotäres Ziel ist

2. Aufstellung von politischen Leitlinien zur Erreichung des Ziels

3. Controlling der Maßnahmen der Bauleitplanung

In der Gemeinderatssitzung folgten die anderen Fraktionen dem SPD Vorschlag und es wurde folgender Beschluss einstimmig beschlossen.


Der Rat der Gemeinde Bad Sassendorf stellt fest, dass die Versorgung der ansässigen Bevölkerung
mit bezahlbarem Wohnraum ein prioritäres Ziel der Gemeindeentwicklung und wichtiger Bestandteil
der kommunalen Entscheidungsfindung ist und bleibt.

Geförderter Wohnraum (Einsatz von Mitteln der Wohnraumförderung) ist dabei ein höchstrelevanter
Teil der kommunalen Planungen und wesentliches Instrument, um in gemeinsamer Verantwortung
mit anderen staatlichen Stellen, der Bauwirtschaft und privater Investoren ein entsprechendes
Angebot zu erhalten und zu schaffen.

Der frei finanzierte Wohnraum und Wohnraum zu Fremdenverkehrszwecken sind für ein
ausgewogenes Gesamtangebot in einem funktionierenden Wohnungsmarkt in der Gemeinde Bad
Sassendorf gleichermaßen bedeutsam und unverzichtbar.
Um das notwendige Angebot zu schaffen, ist die verlässliche Unterstützung von übergeordneten
staatlichen Ebenen unerlässlich. Dies umfasst insbesondere eine langfristig angelegte, verlässliche
und auskömmliche finanzielle Unterstützung von Vorhabenträgern, als auch pragmatische rechtliche
Rahmenbedingungen für gemeindliche Planungsvorhaben.

Aufgrund der Baukostenentwicklung der vergangenen Jahre erscheint ein eigenes kommunales
Engagement als Vorhabenträger nicht geeignet und wird nicht weiterverfolgt; ein Engagement als
Planungsträger bzw. Entwickler von Bauland wird als zielführenderer Weg daher fokussiert.
Um in diesem Sinn bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu schaffen, beschließt der Rat der
Gemeinde Bad Sassendorf als grundsätzliche politische Leitlinien daher:

  1. Die Entwicklung städtebaulicher Konzepte für bezahlbares (tlw. auch gefördertes) Wohnen mit
    sozialer Mischung an geeigneten Stellen und Formaten wird im Zentralort und Ortsteilen
    fortgesetzt.
  2. Das erfolgreiche Instrument der gemeindlichen Bodenvorratspolitik wird fortführt.Baugrundstücke sollen künftig auch unter Nutzung von Erbpacht angeboten werden, sofern dies passende Konzepte bei der Realisierung unterstützt.
  3. In Bebauungsplänen werden Festsetzungen für besondere Zielgruppen beibehalten, soweit dies an dieser Stelle geboten ist.
  4. städtebauliche Verträge mit Sanktionsmöglichkeiten werden weiterhin eingesetzt
  5. Das Instrument der Konzeptvergaben von geeigneten Grundstücken, insbesondere an gemeinnützig orientierte bzw. genossenschaftliche Vorhabenträgerwird künftig intensiver genutzt
  6. Es erfolgt gemeinsam mit anderen zuständigen (staatlichen und nicht-staatlichen Stellen) eine verstärkte Beratung (bzw. eine Vermittlung zu Beratungsangeboten) von
    a) Interessierten zur Nutzung von Mitteln der Wohnraumförderung bei Neuerrichtung ggf.in Kombination mit sanktionsbewehrten städtebaulichen Verträgen (im Kontext von gemeindlicher Beteiligung)
    b) Eigentümern zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum (bisher ohne Preisbindung) mit Mitteln derWohnraumförderung

Über die Entwicklung ist der für die Bauleitplanung federführende Ausschuss regelmäßig zu
informieren.